Wer während des Studiums Halterin oder Halter eines Autos ist, muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Eine besondere Kfz-Versicherung für Studierende gibt es nicht; Teilkasko und Vollkasko sind freiwillig.

Ob ein eigener Vertrag oder die Versicherung über die Eltern günstiger ist, hängt vom Auto, seiner Nutzung und den Tarifbedingungen ab. Der Studierendenstatus allein senkt den Beitrag nicht und begründet keine besondere Schadenfreiheitsklasse.

Welche Kfz-Versicherung vorgeschrieben ist

Das Pflichtversicherungsgesetz verlangt für ein Kraftfahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Auch die Zulassung setzt diesen Schutz voraus. Nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung müssen Sie der Zulassungsbehörde den Versicherungsnachweis vorlegen.

Die Haftpflichtversicherung deckt bestimmte Schäden ab, die mit dem Fahrzeug anderen zugefügt werden. Das Pflichtversicherungsgesetz legt dafür Mindestversicherungssummen je Schadensfall fest:

Schadenart Gesetzliche Mindestdeckung
Personenschäden 7,5 Millionen Euro
Sachschäden 1,3 Millionen Euro
Reine Vermögensschäden 50.000 Euro

Das sind gesetzliche Mindestbeträge. Prüfen Sie beim Vergleich, wie hoch die Deckungssummen im jeweiligen Tarif sind. Die Haftpflicht bezahlt keine Schäden am eigenen Auto. Dafür kommt, abhängig vom Vertrag und Schaden, eine Kaskoversicherung infrage.

Geordnete Unterlagen und ein Autoschlüssel. (KI-Symbolbild)
KI-generiertes Symbolbild

Wie sich der Versicherungsbeitrag berechnet

Versicherer berechnen den Beitrag nach den Merkmalen, die für den jeweiligen Tarif zählen. Dazu gehören beispielsweise das Fahrzeug und die Motorleistung, der Wohnort sowie die jährliche Fahrleistung. Auch Alter, Zahl der eingetragenen Fahrer und Nutzung des Autos fließen in die Berechnung ein. Ein Garagenstellplatz kann ebenfalls berücksichtigt werden.

Eine Schadenfreiheitsklasse, kurz SF-Klasse, zeigt, wie lange ein Vertrag ohne Schaden geführt wurde. Sie wirkt sich auf den Beitrag aus. Welche Einstufung ein Versicherer für Fahranfängerinnen und Fahranfänger oder für ein Zweitfahrzeug anbietet, hängt von seinen Bedingungen ab. Die ADAC Autoversicherung Basis nennt beispielsweise eine mögliche Einstufung in SF 1/2 bei mindestens einem Jahr Führerscheinbesitz. Das ist eine Regel dieses Produkts und keine allgemeine Vorgabe für alle Versicherer.

Geben Sie die Nutzung so an, wie sie tatsächlich stattfindet. Wenn Sie regelmäßig zwischen Studienort und Elternhaus pendeln, fahren Sie unter Umständen mehr als bei einer gelegentlichen Nutzung. Ein Umzug oder eine Änderung der jährlichen Fahrleistung kann ebenfalls Anlass sein, die Angaben im Vertrag zu aktualisieren. Wie sich das auf Ihren Beitrag auswirkt, hängt vom Tarif ab.

Eigenes Auto oder Versicherung über die Eltern

Bei einem eigenen Vertrag ist meist klar geregelt, wer den Vertrag abschließt, welches Auto versichert ist und wie es genutzt wird. Das erleichtert den Vergleich, sagt aber noch nichts über den Beitrag aus. Lassen Sie sich mehrere Angebote mit denselben Angaben zu Fahrzeug, Fahrleistung und Fahrerkreis berechnen, damit Sie die Preise sinnvoll vergleichen können.

Eine Alternative ist, das Auto als Zweitwagen der Eltern zu versichern oder sich als zusätzliche Fahrerin beziehungsweise zusätzlicher Fahrer in den Vertrag aufnehmen zu lassen. Manche Versicherer bieten für Zweitwagen besondere Einstufungen an. Ob diese günstiger ausfallen als ein eigener Vertrag, hängt von den Bedingungen und den übrigen Tarifmerkmalen ab. Auf eine günstige Einstufung haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch.

Versicherungsnehmer, Fahrzeughalter und Hauptfahrerin oder Hauptfahrer müssen nicht zwingend dieselbe Person sein. Entscheidend für die Beitragsberechnung sind jedoch die Angaben, die der Vertrag verlangt. Wenn Sie das Elternauto regelmäßig fahren, sollten Sie Ihre Nutzung deshalb angeben und mit dem Versicherer klären, wie der Vertrag sie berücksichtigt. In den Bedingungen der HUK-COBURG ist zum Beispiel geregelt, dass sich der Beitrag ändern kann, wenn vereinbarte Tarifmerkmale nicht mehr stimmen. Das ist ein Beispiel für diesen Versicherer, keine allgemeingültige Vertragsregel.

Auch eine spätere Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts sollten Sie nicht als sichere Sparoption einplanen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale spielt unter anderem eine Rolle, ob das Kind das Fahrzeug tatsächlich überwiegend gefahren hat. Außerdem geben die Eltern ihren übertragenen Rabatt ab.

Teilkasko und Vollkasko wählen

Zusätzlich zur Haftpflicht können Sie freiwillig Teilkasko oder Vollkasko abschließen. Ob sich eine davon rechnet, hängt vor allem vom Fahrzeugwert und davon ab, ob Sie einen größeren Schaden am eigenen Auto finanziell tragen könnten.

Die Teilkasko deckt die im Vertrag aufgeführten Schäden am eigenen Auto ab; die Vollkasko deckt darüber hinaus weitere Schäden. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Vollkasko insbesondere bei teuren Neuwagen sowie finanzierten oder geleasten Fahrzeugen zu prüfen. Bei einem älteren Auto sollten Sie abwägen, ob die Zahlung bei einem Totalschaden den zusätzlichen Beitrag wert ist.

Vergleichen Sie dabei nicht nur den Beitrag. Achten Sie auch darauf, welche Schäden der Vertrag abdeckt und welchen Anteil der Kosten Sie im Schadenfall selbst tragen müssen (Selbstbeteiligung). Bei einem finanzierten oder geleasten Auto sollten Sie außerdem prüfen, welche Versicherungsanforderungen im Finanzierungs- oder Leasingvertrag stehen.

Zwei geparkte Autos als Symbol für Haftpflichtfragen. (KI-Symbolbild)
KI-generiertes Symbolbild

Angebote fair vergleichen

Vergleichen Sie einen eigenen Vertrag und eine Elternlösung mit identischen Angaben. Dazu gehören vor allem, wer das Auto fahren darf, die jährliche Fahrleistung, das Fahrzeug, die Nutzung und der regelmäßige Standort. Bei einem Zweitwagen sollten Sie zusätzlich klären, wie der Versicherer die SF-Klasse einstuft und ob sich diese Einstufung später ändert.

Wenn Sie ein Angebot mit einem niedrigeren Beitrag erhalten, prüfen Sie, welche Angaben und Bedingungen dafür gelten. Ein Vergleich ist nicht aussagekräftig, wenn Sie eine zu niedrige Fahrleistung angeben oder nicht alle Personen nennen, die das Auto fahren, obwohl Sie es tatsächlich anders nutzen. Für Studierende gibt es keine pauschale Durchschnittsprämie, aus der sich ein typischer Preis oder eine feste Ersparnis ableiten ließe.