Um einen effektiven Versicherungsvergleich anzustellen, sollten Sie sich zunächst am bisherigen Vertrag orientieren. Geben Sie also alle Tarifmerkmale so vor, wie sie aktuell versichert sind, um im ersten Schritt das Beitragsniveau der verschiedenen Versicherungsgesellschaften generell zu überprüfen. Sie finden alle relevanten Daten in ihrer Versicherungspolice und den Fahrzeugunterlagen. Da ein qualifizierter Autoversicherungsvergleich viele Details berücksichtigt, ist die Eingabe zwar durchaus aufwendig, allerdings können Sie nur so sicherstellen, dass Sie wirklich eine korrekte Übersicht erhalten.

Beitragshöhe

Neben dem Leistungsumfang spielt die Beitragshöhe die entscheidende Rolle. Vergleichen Sie die tatsächlich angebotenen Jahresgesamtbeiträge bei gleichem Leistungsumfang und korrekter Schadenfreiheitsklasse; die tarifliche 100-Prozent-Basis allein ist kein verlässlicher Preisvergleich. Auch die Angabe von Prozenten für die einzelnen Schadensfreiheitsklassen hilft Ihnen nicht weiter, da diese sich immer auf den normalen Beitrag beziehen.

Sie können mit einigen Instrumenten die Höhe des Versicherungsbeitrages beeinflussen, wie zum Beispiel mit dem Ausschluss der freien Werkstattwahl. Dann müssten Sie auf die von der Versicherungsgesellschaft vorgeschriebenen Werkstätten zurückgreifen, um im Schadenfall nicht einen Teil der Rechnung selbst tragen zu müssen. Hintergrund sind Rahmenverträge, die die Versicherer mit den Reparatur-Unternehmen schließen, um günstigere Konditionen für Ihre Versicherungsnehmer auszuhandeln. Diese niedrigeren Kosten machen sich dann direkt im Beitrag bemerkbar.

Wägen Sie also bei allen Einstellungen, die Sie individuell vornehmen können, den für Sie entstehenden Nutzen ab. Um aber exakt vergleichen zu können, benötigen sie zunächst die gleichen Einstellungen wie bei Ihrem bisherigen Versicherer.

Leistungsumfang

Um eine realistische Orientierung am Versicherungsmarkt zu erhalten, dürfen Sie die Details im Leistungsumfang nicht außer Acht lassen. Wenn Sie Ihren derzeitigen Tarif im Autoversicherungsvergleich finden, können Sie diesen zum direkten Vergleich mit anderen Angeboten anklicken und gegenüberstellen. Alternativ müssen Sie auf die Versicherungspolice zurückgreifen, um anhand der Vergleichskriterien Punkt für Punkt vorgehen zu können. Wichtige Punkte sind zum Beispiel:

  • die Mallorca-Police, die Sie beim Fahren mit einem Mietwagen im Ausland zusätzlich schützt, da die deutschen Haftpflicht-Bedingungen auch auf diesen Fahrten gelten
  • der Versicherungsumfang bei Marderschäden, der auch Folgeschäden mit beinhalten sollte
  • die erweiterte Wildschadendeckung, die in vielen Fällen auf Zusammenstöße mit allen Tieren ausgedehnt wird
  • der Leistungsumfang bei grob fahrlässig verursachten Schäden, denn diese sind normalerweise in der Kaskoversicherung nicht eingeschlossen

Gehen Sie hier akribisch vor, denn zum einen können kleine Formulierungen unter dem Strich richtig Geld kosten und zum anderen sollten Sie gleichwertige Tarife vergleichen.

Selbstbeteiligung

Mit Selbstbeteiligungen, also einem Eigenanteil, den Sie bei jedem versicherten Schaden aus eigener Tasche tragen müssen, können Sie in den Kasko- sowie der Rechtsschutzversicherung die Beitragshöhe direkt beeinflussen. Allerdings sollten Sie bei der Auswahl clever kombinieren, denn Sie können die Teilkasko unabhängig von der Vollkasko gestalten. Ein regulierter Vollkaskoschaden kann nach der Rückstufungstabelle die SF-Klasse verändern; ein Teilkaskoschaden führt zu keiner SF-Rückstufung, kann aber andere vertragliche Folgen haben. In einigen Rechtsschutzversicherungen gibt es ebenfalls ein Schadenfreiheitsrabatt-System, so dass entweder die anfängliche Selbstbeteiligung bei Schadenfreiheit im Folgejahr reduziert wird oder der Beitrag niedriger ausfällt. Achten Sie deswegen bei der Gestaltung der einzelnen Komponenten genau auf die vereinbarten Regelungen und stellen Sie zunächst den Versicherungsvergleich auf die aktuellen Konditionen ab.

Deckungssumme

Wenn Sie die Angebote zur Autoversicherung vergleichen und den Versicherer wechseln wollen, sollten Sie die verschiedenen Deckungssummen ebenfalls berücksichtigen. Vor allem in der Kfz-Haftpflichtversicherung sowie in der Rechtsschutzversicherung können diese von Anbieter zu Anbieter stark variieren.

Hinweis: Die Beitragseinsparung durch die Vereinbarung der Mindestdeckungssummen in der Kfz-Haftpflicht ist äußerst gering. Gehen Sie hier lieber auf Nummer Sicher und wählen Sie die jeweils höhere Variante.

Entschädigungsleistungen

Wenn Sie die Details im Leistungsumfang einem Vergleich unterziehen, achten Sie bitte auch auf die Entschädigungshöhen in den einzelnen Punkten. Die Mitversicherung und Entschädigungsgrenzen von Sonderausstattungen richten sich nach dem konkreten Tarif. Auch der Verzicht auf den Abzug „Neu für Alt“ kann sich unter dem Strich stark bemerkbar machen, wenn Sie ein neues Fahrzeug versichern wollen. Einige Versicherer verzichten nicht auf den Abzug, andere für einen begrenzten Zeitraum und bei bestimmten Schäden und in Einzelfällen wird überhaupt kein Abzug vorgenommen. Auch die Dauer der generellen Neuwertentschädigung, die insbesondere bei einem Totalschaden ins Gewicht fallen würde, ist für neue Fahrzeuge sehr wichtig. Dauer und Voraussetzungen der Neupreisentschädigung unterscheiden sich je nach Tarif; eine allgemeine Sechsmonatsfrist gilt nicht.

Kündigungsrecht

Eine Kfz-Versicherung lässt sich ordentlich zur Hauptfälligkeit des Vertrages wechseln, wenn dieser fristgemäß gekündigt wurde. Für die ordentliche Kündigung sind die vereinbarte Form und Frist maßgeblich; häufig muss sie einen Monat vor Ablauf beim Versicherer eingehen. Ein bestehendes SEPA-Mandat und noch offene Beiträge sind gesondert zu prüfen; die Kündigung beendet nicht jede Zahlungspflicht rückwirkend. Für eine Kündigung zählt grundsätzlich der rechtzeitige Zugang beim Versicherer, nicht der Poststempel. Bewahren Sie bei einem Fax den Sendebericht auf und lassen Sie sich den Eingang bestätigen; ein Übertragungsnachweis bietet keine uneingeschränkte Garantie. Soweit Textform genügt, kommt auch eine Kündigung per E-Mail in Betracht; Vertragsbedingungen, Empfängeradresse und rechtzeitiger Zugang bleiben wichtig.

Hinweis: Achten Sie bitte darauf, dass es immer mehr Kfz-Versicherer gibt, die nicht den 1. 1. eines Jahres als Hauptfälligkeit festlegen. Prüfen Sie also Ihren Vertrag, denn der Stichtag für die Kündigung könnte auch mitten im Jahr liegen.

Außerordentliche Kündigung wegen Beitragserhöhung

Prüfen Sie den neuen Jahresbeitrag und einen ausgewiesenen Vergleichsbeitrag, insbesondere wenn sich gleichzeitig Ihre Schadenfreiheitsklasse verändert. Auch die Rückstufung im Schadensfreiheitsrabatt kann zunächst eine Erhöhung des Beitrages implizieren, gilt aber nicht als Grund für eine außerordentliche Kündigung. Bei einer Erhöhung aufgrund einer Anpassungsklausel ohne entsprechende Leistungserweiterung kann nach § 40 VVG innerhalb eines Monats ab Zugang der Mitteilung gekündigt werden, frühestens zum Wirksamwerden der Erhöhung; die konkreten Voraussetzungen sind zu prüfen. Das gilt auch, wenn die Benachrichtigung erst im neuen Jahr, also nach dem eigentlichen Vertragsablauf, bei Ihnen eingeht. Bevor Sie aber kündigen, stellen Sie bitte den Versicherungsschutz beim neuen Versicherer sicher.

Außerordentliche Kündigung nach einem Schaden

Nach der Abwicklung oder der Ablehnung eines versicherten Schadens haben Sie ebenfalls die Gelegenheit, Ihre Autoversicherung außerordentlich zu kündigen – das gleiche Recht steht aber auch dem Versicherer zu. Sie können dabei entscheiden, ob Sie mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des Versicherungsjahres den Vertrag aufheben lassen wollen. Die sofortige Kündigung ist nicht ohne Risiko, denn zum einen müssen Sie zunächst einen adäquaten Versicherungsschutz besorgen, zum anderen steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Ablauf der Beitragsperiode noch zu. Diese Sonderkündigungsrecht sollte also nur im Notfall genutzt werden.

Vertragsaufhebung wegen Abmeldung oder Verkauf

Beim Verkauf kann das Versicherungsverhältnis auf den Erwerber übergehen; Abmeldung, Ummeldung und Fahrzeugwechsel sind hinsichtlich ihrer Vertragsfolgen getrennt zu prüfen. Falls Sie sich ein neues Auto zulegen, können Sie den Versicherungsschutz auch neu organisieren. Zeigen Sie einen Verkauf dem Versicherer unverzüglich an und klären Sie mit Käufer und Versicherer, wie Versicherung und Zulassung fortgeführt werden. Spätestens mit der Ummeldung auf den neuen Besitzer oder der generellen Abmeldung erhält der Versicherer in jedem Fall die Benachrichtigung von der Zulassungsstelle, wird den Vertrag zunächst ruhend stellen und sich bei Ihnen erkundigen, wie Sie weiter verfahren wollen. Reichen Sie nicht den Kaufvertrag zur Vertragsaufhebung ein, könnte Ihr Vertrag noch belastet werden, wenn der neue Halter bis zur Ummeldung einen Schaden verursacht. Beenden Sie den erforderlichen Versicherungsschutz nicht eigenmächtig; lassen Sie die Folgen des Eigentums- und Halterwechsels verbindlich klären.

Vertragsstrafen

Bei der Nutzung weicher Rabattmerkmale, wie zum Beispiel die jährliche Kilometerleistung oder ein eingeschränkter Nutzerkreis für Ihr Fahrzeug, sollten Sie ehrlich sein. Sie können zwar Beitrag sparen, wenn Sie in der Autoversicherung angeben, Sie würden ausschließlich alleine mit Ihrem Fahrzeug fahren, dem sollte aber auch so sein. Kommt es zum Schaden und Ihr Auto wurde von einem anderen Fahrer genutzt, müssen Sie mit Sanktionen rechnen. Zum einen wird nachträglich der Beitragszuschlag erhoben, der bei wahrheitsgemäßer Beantragung fällig gewesen wäre, zum anderen können zusätzliche Strafen auf Sie zukommen. Eine Leistungsverweigerung an sich kann zumindest in der Kaskoversicherung auf Sie zukommen. Selbstverständlich werden keinerlei Sanktionen erhoben, wenn Ihr Fahrzeug wegen eines Notfalls von einer anderen Person genutzt wird und es zu einem Unfall kommt.

Bei falschen Angaben zum Kilometerstand oder zur Kilometerleistung pro Jahr riskieren Sie in jedem Fall Ihren Kasko-Versicherungsschutz und müssen mit einer Vertragsstrafe, die eine Jahresprämie betragen kann, rechnen. Des Weiteren ist der Versicherer berechtigt, den Vertrag wegen der Falschangaben außerordentlich zu kündigen.

Hinweis: Wenn sich während des Versicherungsjahres gravierende Änderungen, die sich direkt auf den Versicherungsbeitrag auswirken können, ergeben, melden Sie dies bitte unverzüglich Ihrer Autoversicherung. Zum einen können Sie auch während des Versicherungsjahres Beiträge einsparen, zum anderen sind Sie verpflichtet, der Kfz-Versicherung risikoerhöhende Umstände anzuzeigen.

Geordnete Unterlagen und ein Autoschlüssel. (KI-Symbolbild)
KI-generiertes Symbolbild

Beitragsgestaltung

Beim Berechnen des Versicherungsbeitrages zur Kfz-Versicherung spielen einige variable Größen eine Rolle. Die Versicherer bilden ihre Bedarfsprämie auf der Grundlage statistischer Erhebungen, die für verschiedene Fahrzeug- und Personengruppen regelmäßig ausgewertet werden. Sie wiederum haben die Möglichkeit, mit einem Schadenfreiheitsrabatt, Selbstbeteiligungen und der gewählten Zahlweise direkt Einfluss auf die Beitragsgestaltung zu nehmen.

Schadenfreiheitsklasse/Schadenfreiheitsrabatt

Im Prinzip wird die Autoversicherung in den meisten Fällen erfolgsabhängig gestaltet. Je länger Sie also schadenfrei bleiben, umso günstiger können Sie ein Fahrzeug versichern. Der sogenannte Schadenfreiheitsrabatt honoriert umsichtiges Fahren, indem für jedes Jahr Schadenfreiheit eine höhere Rabattstufe auf die eigentliche Versicherungsprämie eingeräumt wird.

Die SF-Staffeln und zugehörigen Beitragssätze unterscheiden sich je nach Versicherer; eine allgemeine Obergrenze bei SF 25 oder SF 35 besteht nicht. Die damit einhergehenden Prozentsätze sind ebenfalls unterschiedlich ausgestaltet, allerdings sollte dies kein Vergleichskriterium sein. Entscheidend ist der tatsächlich zu zahlende Gesamtbeitrag bei vergleichbarer Deckung und zutreffender Einstufung. Lassen Sie sich vor einem Wechsel den tatsächlich bestätigten Schadenverlauf nennen; übertragbare Zeiten und Sondereinstufungen sind gesondert zu prüfen. Der neue Versicherer fragt aber in jedem Fall den Vorversicherer nach den exakten Daten zur Schadenfreiheitsklasse an.

Hinweis: Wenn Sie ein Fahrzeug an- oder abmelden wollen, achten Sie darauf, dass der Vertrag mindestens sechs Monate im Versicherungsjahr aktiv ist. Das reicht nämlich aus, um im Folgejahr eine Rabattstufe besser gestellt zu werden.

Fahranfänger

Da Fahranfänger ein erhebliches Risiko in der Kfz-Versicherung darstellen, müssen sie mit sehr hohen Beiträgen einsteigen. Einstufung und Beitragssatz unterscheiden sich nach Tarif, Fahrerlaubnisbesitz und möglichen Sondereinstufungen; pauschale aktuelle Prozentsätze lassen sich daraus nicht ableiten. Grundsätzlich ist aber auch hier die Ausgangsprämie entscheidend.

Alternativ können Sie folgende Lösung berechnen: Will Ihr Kind das erste Auto versichern und hat den Führerschein neu erworben, können Sie zunächst die Zulassung und die Versicherung mit der Zweitwagenregelung auf Ihren Namen übernehmen. Eine Zweitwagenregelung kann eine tarifliche Sondereinstufung ermöglichen; tatsächliche Fahrer und Halter sind wahrheitsgemäß anzugeben. Ein abweichender Halter kann je nach Tarif den Beitrag beeinflussen. Bei einem Alter unter 23 oder 25 Jahren, auch das ist unterschiedlich geregelt, wird ein weiterer Zuschlag fällig. Trotzdem kann diese Variante günstiger sein, als eine Anfängerregelung.

Hinweis: Eine Übertragung schadenfreier Zeiten auf ein Kind setzt die Bedingungen und Zustimmung des Versicherers voraus; eine feste Wartezeit von drei oder vier Jahren gilt nicht allgemein. Führerscheinbesitz, tatsächliche Nutzung und die Bedingungen des Versicherers begrenzen die übertragbaren schadenfreien Zeiten. Wenn Sie also zum Beispiel einen Vertrag mit SF 10 zur freien Verfügung haben und der Führerschein erst vier Jahre alt ist, kann auch nur die SF 4 übertragen werden. Verwenden Sie für eine gewünschte Übertragung die vom zuständigen Versicherer verlangten Nachweise und Formulare.

Ermittlung der Prämien allgemein

Wie in anderen Sach- und Haftpflichtversicherungen auch kalkulieren die Versicherer die Beiträge nach den durchschnittlichen Bedarfssummen, die um den Kostenanteil der Gesellschaft ergänzt werden. Wesentlichen Einfluss nimmt natürlich der Wettbewerb, der die Versicherungsbeiträge nach oben begrenzt, um überhaupt konkurrenzfähig zu bleiben. Allerdings sind die Bestände an Kfz-Verträgen bei den einzelnen Gesellschaften unterschiedlich strukturiert, so dass sich auch die Schadenaufwände differenziert entwickeln. Reichen die eingenommenen Beiträge abzüglich des Kostenanteils nicht aus, um alle Schadenzahlungen zuverlässig und mit Sicherheit leisten zu können, darf eine Anpassung vorgenommen werden. Die Kalkulationen der einzelnen Komponenten der Kfz-Versicherung werden auch separat auf der Grundlage statistischer Erhebungen durchgeführt.

Haftpflicht-Typklasse

Die GDV-Typklassenstatistik für Pkw beruht auf Schadenbilanzen und ist für Versicherer unverbindlich; für Motorräder gelten eigene Tarifmerkmale. In der Kfz-Haftpflicht fließt neben der durchschnittlichen Schadenhäufigkeit eines Fahrzeugmodells auch die durchschnittliche Schadenhöhe in die Erhebungen ein. Kommt ein neues Modell auf den Markt, wird zunächst ein vergleichbares zur ersten Einstufung herangezogen. Sobald belastbare Daten vorliegen, erfolgt dann bei Bedarf eine Korrektur. Die Typklassenverzeichnisse werden regelmäßig überarbeitet, um immer die aktuellen Schadenstatistiken zu berücksichtigen. Wenn Sie Ihre Beitragsrechnungen überprüfen, können Sie die Beitragsanpassungen wegen veränderter Typklassen nachvollziehen, zumal sie in beide Richtungen vorgenommen werden können.

Vollkasko-Typklasse

Die Typklassen werden sowohl für die Kfz-Haftpflicht als auch für die Voll- und Teilkasko erhoben. In der Vollkasko schlagen sich die durchschnittlichen Reparaturkosten pro Fahrzeugtyp nieder und führen zur Einstufung in der entsprechenden Typklasse. Es ist dabei nicht zwangsläufig von einer hohen Typklasse auszugehen, wenn Sie ein teures und großes Fahrzeug versichern. Wenn die Statistik relativ wenige Unfälle für diesen Typ aufweist und dabei die Kosten wegen der höheren Stabilität überschaubar bleiben, kann auch eine günstige Typklasse vergeben werden. Wahrscheinlicher ist es allerdings, dass bei schnellen und kostenintensiven Fahrzeugen auch die Typklasse hoch ausfällt. Es macht also durchaus Sinn, vor der Kaufentscheidung für ein bestimmtes Auto zunächst die Typklassen zu überprüfen, da kleine Unterschiede im Modell sich unter dem Strich im Versicherungsbeitrag ordentlich auswirken können.

Teilkasko-Typklasse

Die Typklasse für die Teilkasko wird nicht durch die selbst verschuldeten Unfälle beeinflusst, sondern insbesondere durch die Diebstahl- und Glasbruchschäden. Dabei spielen sowohl die Frequenz als auch die Schadenhöhen eine wichtige Rolle. Sie müssen also bei einem Fahrzeug, das von Dieben in Teilen oder ganz bevorzugt wird, damit rechnen, dass die Typklasse in der Teilkasko hoch ausfällt. Im Gegensatz dazu werden zum Beispiel Familienautos sehr günstig eingestuft.

Regionalklasse

Eine weitere Unterscheidung wird nach Regionalklassen vorgenommen, die sich auf die Schadenhäufigkeit im Zulassungsbezirk beziehen. Wohnen Sie zum Beispiel in einer ländlichen Gegend, dürfte die Regionalklasse günstiger ausfallen, als dies in Ballungszentren der Fall wäre. Es wird also die regional begrenzt erfasste Schadenhäufigkeit zugrundegelegt, um damit eine Schadenwahrscheinlichkeit in die Versicherungsprämie einfließen zu lassen. Auch diese Entwicklung können Sie auf Ihren Beitragsrechnungen nachvollziehen, wenn die Regionalklassen hoch- oder heruntergestuft werden.

Weiche Tarifmerkmale

Neben den objektiven Tarifmerkmalen, die vom Fahrzeugtyp und der Regionalklasse vorgegeben werden, spielen aber zunehmend subjektive oder weiche Tarifmerkmale eine Rolle. Seit der Deregulierung des Versicherungsmarktes können die einzelnen Versicherungsgesellschaften die Auswertung der eigenen Bestandsdaten in die Tarifgestaltung einfließen lassen, so dass sich diverse Rabatt- und Zuschlagsvarianten am Markt entwickelt haben. Diese Kriterien können von Gesellschaft zu Gesellschaft variieren, weshalb ein effektiver Versicherungsvergleich so aufwendig geworden ist.

Alter des Versicherungsnehmers & der Fahrerlaubnis

Die Auswertung der Schadenstatistiken ergibt regelmäßig, dass insbesondere Fahranfänger häufiger in Unfälle verwickelt sind. Dies kann zu einer niedrigen SF-Einstufung und altersabhängigen Zuschlägen führen; die Altersgrenzen unterscheiden sich nach Tarif. Kritisch werden die ersten drei Jahre ab Erhalt der Fahrerlaubnis angesehen, weil naturgemäß die Fahrpraxis noch fehlt. Die erste Einstufung eines Fahranfängers fällt deswegen auch so drastisch aus.

Längerer Fahrerlaubnisbesitz kann je nach Tarif eine günstigere Ersteinstufung ermöglichen; SF 1/2 ist kein allgemeiner Anspruch. Auch wenn es natürlich gerade für junge Menschen sehr schwer ist, die hohen Versicherungsbeiträge aufzubringen und den Start in ein eigenständiges Leben aus eigener Kraft zu bewerkstelligen, müssen die Versicherungsgesellschaften auf die Stabilität der Beiträge achten und dem nachweislich höheren Risiko Rechnung tragen.

Alter des Fahrzeuges

Die Frage nach dem Alter des Fahrzeuges hat ebenfalls statistische Erkenntnisse zum Hintergrund. Wird nämlich ein neues Fahrzeug versichert, kann der Versicherer im Durchschnitt zuverlässig davon ausgehen, dass es sorgsam behandelt und gefahren wird. Die Schadenstatistiken belegen, dass dagegen bei der Autoversicherung für ältere Fahrzeuge mit einer höheren Wahrscheinlichkeit ein Schaden zu regulieren ist. Das liegt zum einen im Fahrverhalten begründet, aber zum anderen auch in Unfällen, die durch Verschleißerscheinungen oder technische Defekte beeinflusst werden. Die durchschnittlichen Reparaturkosten bei neuen Fahrzeugen fallen demzufolge auch geringer aus. Wollen Sie also ein neues Fahrzeug versichern, können Sie von einem Preisnachlass in der Prämie ausgehen. Für Fahrzeuge ab einem bestimmten Alter können Sie hingegen zur noch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Handelt es sich allerdings um Oldtimer, sollten Sie spezielle Dienstleister anfragen, da hier ganz andere Regelungen gelten.

Regelmäßiger Abstellplatz

Insbesondere für die Teilkasko ist der regelmäßige nächtliche Abstellplatz entscheidend bei der Prämienkalkulation. Das Risiko, dass ein in einer nicht beleuchteten Straße geparktes Auto getohlen wird, ist ganz einfach größer, als wenn es nachts in einer abgeschlossenen Garage steht. Aber auch die Nutzung eines Parkhauses oder eines Carports auf dem privaten Grundstück bringt schon einen Beitragsnachlass. Achten Sie bei der Fragestellung genau auf die Formulierung, denn einige Versicherer fragen nur nach, ob Sie über eine abschließbare Garage verfügen. Verpflichten Sie sich allerdings, Ihr Fahrzeug auch nachts dort einzustellen, müssen Sie sich daran halten, wollen Sie nicht Vertragsstrafen und den Versicherungsschutz riskieren. Selbstverständlich können Sie Ihr Fahrzeug tagsüber woanders abstellen. Auch wenn Sie verreisen, gelten abweichende Regelungen. Parken Sie zum Beispiel im Parkhaus eines Flughafens, stellt dies kein Problem für den Versicherungsschutz dar.

Beruf des Versicherungsnehmers

Auch für bestimmte Berufsgruppen werden Nachlässe eingeräumt, weil die statistischen Auswertungen unterschiedliche Schadenhäufigkeiten ergeben haben oder Rahmenverträge mit Berufsverbänden existieren. Mitarbeiter im öffentlichen Dienst und Beamte genießen von vornherein rabattierte Tarife. Aber auch Berufe, die keine dienstlichen Fahrten mit einem PKW notwendig machen, können profitieren. Sie sollten also die teilweise umfangreichen Auswahlmöglichkeiten genau durchsehen, um alle Vorteile in Anspruch nehmen zu können. Neben dem Beruf zählt in vielen Fällen auch der Arbeitgeber oder eine genaue Beschreibung der Tätigkeit, die nach Innen- und Außendienst unterschieden wird.

Jährliche Fahrleistung

Im Versicherungsvergleich wird explizit nach der jährlichen Fahrleistung gefragt, da diese sich direkt auf die Beitragshöhe auswirkt. Je weniger Kilometerleistung pro Jahr erwartet wird, desto günstiger fallen die Prämien aus. Dies ist durch die mit der Fahrleistung steigende Wahrscheinlichkeit, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, begründet. Müssen Sie nämlich regelmäßig die Autobahn benutzen, um zum Beispiel zu Ihrer Arbeitsstätte zu gelangen, steigt das Risiko eines Schadens immens an. Bewegen Sie im Gegensatz dazu das Auto nur, um beispielsweise einzukaufen oder private Wege zu erledigen, ist die Gefahr bedeutend geringer. Auch wenn sich der Beitrag erhöht, sollten Sie bei dieser Angabe umsichtig kalkulieren, um im Schadenfall eine Nachforderung des zu wenig gezahlten Beitrages sowie eine Vertragsstrafe zu vermeiden. Ändern sich die Voraussetzungen, weil Sie zum Beispiel eine Arbeitsstelle in der Nähe angenommen haben, teilen Sie dies umgehend Ihrer Autoversicherung mit. Natürlich ist die Information des Versicherers im Fall einer steigenden Fahrleistung ebenfalls sofort zu erledigen, um größere Probleme zu vermeiden.

Einschränkung auf bestimmte Fahrer

Auf die Angabe des Nutzerkreises legen die Fahrzeugversicherer großen Wert. Wird das Fahrzeug nämlich ausschließlich von Ihnen gefahren, ist das Risiko eines Schadens bedeutend geringer, als wenn diverse Personen frei über Ihr Auto verfügen können. Zum anderen spielt auch hier das Alter der Fahrzeugnutzer eine wichtige Rolle für die Kalkulation.

Überlassen Sie Ihren Kindern regelmäßig Ihr Fahrzeug, wird bis zu einem bestimmten Alter ein Beitragszuschlag erhoben, um das höhere Risiko bei Fahranfängern auszugleichen. Machen Sie auch hier wahrheitsgemäße Angaben, da beim Verstoß, der im Zusammenhang mit einem Unfall festgestellt würde, ebenfalls mit der Nachberechnung eines Beitragszuschlages sowie Vertragsstrafen zu rechnen ist. Abhängig vom konkreten Schaden riikieren Sie den Kasko-Versicherungsschutz sowie die Kündigung Ihres Vertrages. Ergeben sich während des Versicherungsjahres Änderungen, weil zum Beispiel Ihr Kind ein eigenes Fahrzeug oder den Führerschein erworben hat, sollten Sie Ihre Kfz-Versicherung umgehend informieren, um einen Beitragsvorteil oder -zuschlag zu erhalten.

Im Haushalt lebende Kinder

Leben in Ihrem Haushalt minderjährige Kinder, können Sie beim Berechnen der Versicherungsprämie einen Nachlass verbuchen. Die Versicherer gehen nämlich davon aus, dass Sie vorsichtiger fahren und demzufolge weniger oft in einen Schaden verwickelt sind, wenn Sie regelmäßig Kinder an Bord haben. Dies müssen keine leiblichen Kinder sein, auch Stief- oder Adoptivkinder, die aber in der Regel in Ihrem Haushalt leben, können Berücksichtigung finden.

Punktestand in Flensburg

Im Versicherungsvergleich finden Sie die Frage nach Ihrem aktuellen Kontostand in Flensburg, da sich für den Versicherer wichtige Erkenntnisse zu Ihrem Fahrverhalten daraus ableiten lassen. Naturgemäß haben Sie keinerlei Nachteile, wenn Sie keine Punkte haben. Ein Punktestand führt nicht automatisch zum Verlust sämtlicher Deckung oberhalb der Mindestsummen; maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen und der konkrete Vertrag. Auch hier ist eine wahrheitsgemäße Beantwortung dringend angeraten, denn die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht bleibt nicht folgenlos. Insbesondere wenn Tatsachen verschwiegen werden, die von vornherein zur Ablehnung eines Vertrages geführt hätten, kann der Versicherer Sanktionen verhängen.

Arten der Kfz-Versicherung

Wenn Sie die aktuellen Versicherungsbeiträge in einem Autoversicherungsvergleich berechnen wollen, sollten Sie zunächst vom bisherigen Versicherungsumfang ausgehen und diesen nachbilden. Nur so können Sie einen fundierten Vergleich anstellen, um das Prämienniveau auch realistisch einschätzen zu können. Welche Deckungsvariante dann die optimale für Ihr Fahrzeug ist, hängt von verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel dem Alter des Fahrzeuges oder der speziellen Nutzung, ab. Die unterschiedlichen Verträge, die unter dem Begriff Autoversicherung bekannt sind, können bedarfsgerecht kombiniert werden. Allerdings gibt es oft noch Unsicherheiten bezüglich der Versicherungsumfänge, die mit den einzelnen Sparten abgedeckt werden.

Gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung befasst sich grundsätzlich mit den Schäden, die der Versicherte fahrlässig oder grobfahrlässig Dritten zufügt. Sie prüft die Schadenersatzansprüche darauf, ob sie sachlich und umfänglich korrekt gestellt wurden. Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt; eine Haftung kann insbesondere aus Verschulden oder der gesetzlichen Halterhaftung entstehen. Dazu strengt der Versicherer auch einen Gerichtsprozess unter Einschaltung von Gutachtern an, um das Recht des eigenen Versicherten zu wahren. Sind die Ansprüche allerdings berechtigt, wird der Schaden reguliert.

Besonderheit Kfz-Haftpflicht

Im deutschen Recht gibt es verschiedene Haftungsgrundsätze. Muss ein Geschädigter im Normalfall nachweisen, dass der vermeintliche Verursacher wirklich Schuld trägt, gilt für die Kfz-Haftpflicht die umgekehrte Beweislast, denn es liegt eine Gefährdungshaftung vor. Die Halterhaftung nach § 7 StVG knüpft grundsätzlich an die Betriebsgefahr an; Haftungsausschlüsse und die Verteilung bei mehreren Beteiligten sind gesondert zu prüfen. Diese Besonderheit ist dem Fahrzeug als solchen geschuldet, da von ihm grundsätzlich eine Gefährdung ausgeht. Nicht umsonst handelt es sich bei der Kfz-Haftpflicht um eine echte Pflichtversicherung, ohne deren Nachweis kein Fahrzeug für den Betrieb im Straßenverkehr zugelassen werden kann. Damit soll sichergestellt werden, dass fahrlässig oder grob fahrlässig verursachte Schäden in jedem Fall reguliert werden können, auch wenn der Fahrzeughalter finanziell nicht dazu in der Lage wäre. Grundsätzlich muss nämlich der Geschädigte in eine Situation wie vor dem Schaden versetzt werden, was einer Zeitwertentschädigung im Sachbereich entspricht.

Hohe Deckungssummen

Die Deckungssummen in den verschiedenen Haftpflichtversicherungen sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. Insbesondere in der Kfz-Haftpflicht werden meist 50 oder 100 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbart, um die ständig steigenden Schadenhöhen ausgleichen zu können. Das mag zunächst übertrieben anmuten, allerdings sollten zum einen Personenschäden, die eine lebenslange Rentenzahlung sowie hohe Behandlungs- und Therapiekosten zur Folge haben können, und vor allem die Umweltschäden nicht unterschätzt werden. Nach einem Unfall austretender Treibstoff, Öl oder Kühlmittel verseuchen im Ernstfall Boden und Grundwasser, so dass eine kostenintensive Dekontaminierung durchgeführt werden muss. Die einzelnen Versicherungsgesellschaften bieten als Alternative die Vereinbarung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen an:

  • Personenschäden mit einer gesetzlichen Mindestversicherungssumme von 7,5 Millionen Euro je Schadensfall nach der Anlage zum Pflichtversicherungsgesetz
  • Sachschäden mit 1,12 Millionen Euro
  • für weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängenden reinen Vermögensschäden je 50.000 Euro

Allerdings sollte die äußerst geringe Beitragsersparnis, die so zu erreichen ist, nicht als Argument gelten.

Hinweis: Gemäß Pflichtversicherungsgesetz muss jeder Autoversicherer die Kfz-Haftpflicht zumindest zu den Mindestversicherungssummen übernehmen. Weitergehender Versicherungsschutz kann aber abgelehnt werden, wenn zum Beispiel die Schadenhäufigkeit in der Vergangenheit zu hoch war oder falsche Angaben gemacht wurden.

Schadenfreie Verträge

Die Kfz-Haftpflichtversicherung wird ebenso wie die Vollkasko einem gesellschaftsabhängig geregelten Rabattsystem unterworfen, das sich auf die schadenfrei gefahrenen Jahre des Versicherungsnehmers bezieht. Mit dem personenabhängigen Schadensfreiheitsrabatt können Sie die Versicherungsbeiträge reduzieren. Die einzelnen Rabattstaffeln unterscheiden sich sowohl in den Prozenten als auch in den Rückstufungsmodalitäten, die nach einem versicherten und regulierten Schaden greifen.

Hinweis: Ein bereits regulierter Haftpflichtschaden kann von Ihnen innerhalb von sechs Monaten zurückgekauft werden. Wenn Sie also zunächst den Schaden melden, um Ihrer Pflicht nachzukommen, und die Schadenhöhe stellt sich als gering heraus, können Sie diese an den Versicherer erstatten und Ihren Vertrag vor der Hochstufung im Schadensfreiheitsrabatt schützen.

Teilkasko

Als eine Variante der freiwilligen Schadenversicherung für Ihr Fahrzeug kann die Teilkasko entweder separat oder als Bestandteil der Vollkasko versichert werden. Der Versicherungsumfang variiert in Details von Versicherer zu Versicherer, grundlegend gehören dazu:

  • Schäden durch Brand oder Explosion
  • Glasbruchschäden
  • Schäden wegen der direkten Einwirkung von Hagel, Sturm, Überschwemmung oder Blitzschlag
  • Schäden durch den Zusammenprall mit Haarwild oder je nach Versicherer auch anderen Tieren
  • der Ersatz wegen Verlust durch Diebstahl oder Raub
  • Schäden durch Kurzschlüsse
  • Schäden durch Marderbisse in unterschiedlichem Umfang

Da die Fahrzeuge einer Wertminderung durch das Alter und die Abnutzung unterliegen, ist die Neuwertentschädigung zeitlich begrenzt. Auch hier gibt es große Unterschiede, die Sie insbesondere bei Neuwagen beachten sollten.

Individuelle Bedingungen am Markt

Es empfiehlt sich, die vertragliche Gestaltung bei einer Teilkasko genau zu prüfen, ein seriöser Autoversicherungsvergleich leistet dabei wertvolle Hilfe. Allein die Einschränkung der Tiere, die das Fahrzeug bei einem Zusammenstoß beschädigen können, kann sich erheblich auswirken. Wird auf Haarwild abgestellt, fällt zum Beispiel die Beschädigung durch ein Weidetier oder einen Hund nicht in den Versicherungsumfang. Auch die Folgeschäden, die durch Marderbisse hervorgerufen werden können, wenn zum Beispiel die Bremsleitung beschädigt wurde, sollten Inhalt der Teilkasko sein und nicht nur der Bissschaden selbst. Weitere wichtige Details können beispielsweise beim Diebstahl von Autoschlüsseln die Kosten für den Austausch der Schlösser oder auch der Einschluss von Beschädigungen durch Schneelawinen sein.

Selbstbeteiligung wählen

Die Höhe des Versicherungsbeitrages können Sie direkt beeinflussen, indem Sie eine Selbstbeteiligung, die meist in verschiedenen Höhen angeboten wird, vereinbaren. Der festgelegte Betrag wird dann bei der Regulierung eines Schadens in Abzug gebracht. Allerdings ist eine Kosten-Nutzen-Rechnung durchaus sinnvoll, denn die Höhe der Ersparnis muss im Verhältnis zur Schadenwahrscheinlichkeit stehen. Vor allem Glasbruchschäden kommen häufig vor, so dass die Selbstbeteiligung sich hier drastisch bemerkbar machen kann.

Hinweis: In der Teilkasko gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt, Ihr Vertrag kann also auch nach einem regulierten Schaden nicht hochgestuft werden. Dies gilt für immer den Teilkasko-Bestandteil, auch wenn dieser im Rahmen einer Vollkasko abgeschlossen wird.

Vollkasko

Über die vereinbarten Teilkaskorisiken hinaus kann Vollkasko insbesondere eigene Unfallschäden und Vandalismus abdecken; Ausschlüsse und Bedingungen bleiben maßgeblich:

  • bei einem selbst verschuldeten Unfall
  • durch unbekannte Dritte
  • mut- oder böswillig

Damit wird die freiwillige Schadenversicherung für Ihr Fahrzeug komplettiert, wenn dies in Ihrem konkreten Fall Sinn macht. Die Entschädigungshöhe richtet sich nach Alter und Abnutzung des Fahrzeuges, denn die Neuwertentschädigung ist auch in der Vollkasko nur zeitlich begrenzt möglich.

Individuelle Regelungen am Markt

Vergleichen Sie die einzelnen Angebote genau, um die optimale Variante für Ihr Fahrzeug zu berechnen. Beispielsweise ist es bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen möglich, die noch offene Finanzierungssumme komplett abzusichern, um beim Totalschaden nicht eine zu niedrige Entschädigung zu erhalten. Des Weiteren können Sie die Dauer für die Neuwertentschädigung individuell verlängern, wenn das für Ihren Bedarf sinnvoll ist.

Hinweis: Die große Frage, bis zu welchem Fahrzeugalter eine Vollkasko versichert werden sollte, lässt sich so beantworten: Können Sie es sich leisten, einen Unfall selbst zu verursachen und das Fahrzeug dann auf eigene Kosten reparieren zu lassen? Lautet Ihre Antwort „Nein“, sollten Sie eine Vollkasko abschließen. Selbst wenn Abzüge „Neu für Alt“ bei der Regulierung vorgenommen werden, sind die Reparaturkosten doch zu einem großen Teil versichert und entlasten Ihr finanzielles Budget.

Selbstbeteiligungen kombinieren

Grundsätzlich gilt für die als Bestandteil enthaltene Teilkasko eine unabhängige Selbstbeteiligung, so dass für die Vollkasko eine selbständige vereinbart wird. Sie können also verschiedene Varianten wählen, zum Beispiel:

  • Selbstbeteiligung Teilkasko 0 Euro
  • Selbstbeteiligung Vollkasko 300 Euro

Das bedeutet, dass alle Teilkasko-Schäden, wie zum Beispiel Glasbruch, ohne Abzug reguliert werden. Verursachen Sie aber selbst einen Unfall und Ihr Fahrzeug kommt zu Schaden, müssen Sie von den Reparaturkosten 300 Euro selbst übernehmen. Führt ein Teilkasko-Schaden nicht zur Hochstufung der Vollkasko, wirken sich die regulierten Reparaturkosten des selbst verursachten Schadens direkt auf die Prozente im nächsten Versicherungsjahr aus. Wenn Sie also vor der Frage stehen, welche Selbstbeteiligungen Sie vereinbaren wollen, können Sie zum einen die Wahrscheinlichkeit eines Schadens und zum anderen die Auswirkungen einer Regulierung in Ihre Überlegungen einfließen lassen.

Hinweis: Ein regulierter Vollkasko-Schaden lässt sich nicht zurückkaufen. Lediglich mit einem vereinbarten Rabatt-Retter können Sie sich vor der Hochstufung im folgenden Versicherungsjahr schützen.

Kfz-Schutzbrief

Der Kfz-Schutzbrief stellt eine sinnvolle Ergänzung zur Kfz-Versicherung dar und wird meist für einen kleinen Preis mit angeboten. Sind Sie allerdings Mitglied eines Automobil-Clubs und genießen dort schon diesen Versicherungsschutz, können Sie auf diese Zusatzleistungen in der Autoversicherung verzichten. Grundsätzlich beinhaltet ein Schutzbrief Leistungen im Zusammenhang mit einem Unfall oder einer Panne, die sonst zusätzliche Kosten verursachen:

  • Hilfe bei einem Unfall oder einer Fahrzeugpanne sowie bei einem Diebstahl
  • Sofort-Reparaturen vor Ort durch einen Pannendienst
  • Abschleppkosten
  • Bergungskosten
  • Stellung eines Mietwagens nach dem Ausfall des Fahrzeuges oder bei Diebstahl
  • Kosten für den Transport, die Unterstellung oder die Verschrottung des Fahrzeuges
  • Hotelkosten nach einem Fahrzeugausfall
  • Beschaffung von Ersatzteilen und Versand – auch im Ausland
  • Beschaffung von Ersatzschlüsseln für das Fahrzeug
  • Rücktransport und Unterstützung bei Krankheit des Fahrers

Auch in der Schutzbrief-Versicherung unterscheiden sich die Angebote der verschiedenen Versicherer teilweise erheblich. Stellt Ihnen zudem noch der Autohersteller eine Mobilitätsgarantie zur Verfügung, dürften sich einige Leistungsschwerpunkte überschneiden.

Hinweis: Auch wenn Sie unter Umständen einige Leistungen doppelt versichert haben, das Preis-Leistungs-Verhältnis bei einem Kfz-Schutzbrief ist außerordentlich gut, so dass Sie den Einschluss in Erwägung ziehen sollten.

Insassenunfallversicherung

Diese spezielle Form der privaten Unfallversicherung ist auf Ihr Fahrzeug begrenzt und bezieht sich auf alle Schadenereignisse, bei denen die Insassen eine unfallbedingte gesundheitliche Beeinträchtigung davontragen. Der klassische Unfallbegriff umfasst ein plötzliches, von außen auf den Körper einwirkendes, unerwartetes Ereignis, das die Gesundheit dauerhaft beeinträchtigt. Der Invaliditätsgrad, also das exakte Maß der Einschränkung, wird frühestens 12 Monate nach dem Unfall festgestellt und bestimmt den Anteil an der vereinbarten Invaliditätssumme, der dann zur Auszahlung kommt.

Verschiedene Systeme

Sie können für Ihr Fahrzeug entweder ein Pauschalsystem vereinbaren, das eine Versicherungssumme für alle Plätze zugrundelegt, oder einzelne Summen für die verschiedenen Positionen festlegen. Beispielsweise ließen sich auf diese Weise für den Fahrer andere Summen versichern, um dem höheren Risiko Rechnung zu tragen. Grundsätzlich können Sie die Invaliditätssumme ergänzen um Krankenhaus- und -Kranken-Tagegelder, die allerdings nur nach einem Unfall mit dem bezeichneten Fahrzeug versichert wären. Dies trifft ebenso für die des Weiteren mögliche Todesfallabsicherung zu.

Individuelle Regelungen am Markt

Die Unfallversicherung ist ein sehr variabler Versicherungsvertrag, der sowohl von den Summen als auch von den versicherten Leistungen her flexibel gestaltet werden kann. Die Versicherungsgesellschaften legen den Unfallbegriff sehr unterschiedlich aus, allerdings wirken sich diese Details kaum auf eine Insassenunfallversicherung aus.

Hinweis: Mit einer Insassenunfallversicherung decken Sie nur einen geringen Ausschnitt des täglichen Lebens ab, so dass Sie hier unbedingt eine Kosten-Nutzen-Rechnung aufstellen sollten. Die klassische private Unfallversicherung gilt nämlich 24 Stunden am Tag und das weltweit. Wenn Sie über ausreichend Versicherungsschutz verfügen, benötigen Sie diesen Zusatz zur Autoversicherung nicht. Ansonsten sollten Sie sich ein Angebot zur privaten Unfallversicherung einholen und einem Vergleich zur Insassenunfallversicherung unterziehen.

Verkehrsrechtsschutzversicherung

Ein weiterer Baustein, der zusätzlich zur Autoversicherung gewählt werden kann, ist die Verkehrsrechtsschutzversicherung. Diese versetzt Sie in die Lage, bei Streitigkeiten rund um Ihr Fahrzeug anwaltliche Hilfe ohne zusätzlichen Aufwand einzuschalten. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt dabei sowohl die Kosten für Ihren Rechtsanwalt als auch die bei Gericht oder durch einen Sachverständigen anfallenden Gebühren. Der Versicherungsschutz ist dabei auf das bezeichnete Fahrzeug beschränkt. üblicherweise umfasst eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verschiedene Komponenten, zum Beispiel:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Vertrags-Rechtschutz

Die Versicherungssummen sind sehr unterschiedlich geregelt. Räumt der eine Versicherer seinen Versicherungsschutz ohne Summenbegrenzung ein, kappen andere den Schutz für die anfallenden Kosten auf 100.000 oder 200.000 Euro pro Jahr. Mit Selbstbeteiligungen, die Sie pro Schadenfall selbst übernehmen müssen, können Sie den Beitrag direkt beeinflussen. Auch beim Versicherungsumfang gibt es Unterschiede, so dass Sie auch in der Rechtsschutzversicherung die verschiedenen Angebote einem Vergleich unterziehen sollten.

Hinweis: Stellen Sie auch bei diesem Zusatz zur Autoversicherung eine Kosten-Nutzen-Rechnung an, denn ein kompakter privater Rechtsschutzvertrag umfasst im Bereich Verkehrs-Rechtsschutz nicht nur ein Fahrzeug, sondern in der Regel alle auf Sie oder Ihre Partnerin respektive Ihren Partner zugelassenen Fahrzeuge. Darüber hinaus sind Sie und Ihre Familienangehörigen auch als Fußgänger, Radfahrer oder Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel versichert. Stellen Sie also die Alternativen gegenüber und wählen Sie die für Sie optimale Variante aus.

Diebstahlversicherung

Außerhalb des Saisonzeitraums oder nach einer Abmeldung kann eine vertragliche Ruheversicherung bestehen; Umfang, Abstellort und zulässige Nutzung sind zu prüfen. Um aber zumindest für den Diebstahl der Fahrzeuge vorzusorgen, eignet sich eine Diebstahlversicherung als Ruheversicherung. Der Versicherungsschutz ist in der Regel daran geknüpft, dass das betreffende Fahrzeug in einer abgeschlossenen Garage abgestellt wird. Da die Bedingungen und Beiträge sehr unterschiedlich ausfallen und sich nicht zuletzt nach dem konkreten Fahrzeug richten, sollten Sie eine konkrete Anfrage an Ihre Autoversicherung stellen. In einigen Fällen kann die Teilkasko auf die abgemeldete Saison ausgedehnt, in anderen muss ein separater Vertrag vereinbart werden. Die Beiträge können Sie demzufolge nicht in einem Vergleich berechnen.

Verhaltensregeln für Versicherungsnehmer

Wie bei jedem anderen Vertrag auch werden in der Kfz-Versicherung die Rechte und Pflichten für beide Vertragsparteien geregelt. Neben der Beitragszahlung haben Sie einige Obliegenheiten zu beachten, um im Ernstfall auch einen berechtigten Anspruch auf eine Entschädigung erheben zu können.

Berechtigter Fahrer

Der festgelegte Nutzerkreis spielt in der Beitragsberechnung der Autoversicherung eine wichtige Rolle, da das Risiko sich entweder minimieren oder unübersichtlich werden kann. Fahren nur Sie als Versicherungsnehmer mit Ihrem Auto, können Sie von einem Rabatt profitieren. Aus diesem Grund sollten Sie, von Notsituationen einmal abgesehen, auch die berechtigten Fahrer korrekt melden und sich an die Vereinbarungen halten, schließlich erwarten Sie dies auch von Ihrem Vertragspartner. Grundsätzlich muss die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar bei durch unberechtigte Fahrer verursachten Schäden leisten, allerdings wird sie zumindest den zu wenig berechneten Beitrag nachträglich erheben. Die Verhängung einer Vertragsstrafe ist ebenso möglich.

Bei einem gestohlenen Fahrzeug sind die Haftung für unbefugte Benutzung und die versicherungsrechtlichen Folgen gesondert zu prüfen. Melden Sie den Diebstahl unverzüglich bei Polizei und Versicherer; eine automatische uneingeschränkte Regulierung oder SF-Behandlung wird hier nicht zugesagt.

Zweckbestimmung im Versicherungsvertrag

Auch bei der Angabe der Verwendung des versicherten Fahrzeuges, also ob Sie es privat oder dienstlich einsetzen, sollte eine wahrheitsgemäße Angabe selbstverständlich sein. Nutzen Sie zum Beispiel das Fahrzeug bestimmungswidrig zum Transport von Gefahrgut und es passiert ein Unfall, riskieren Sie ebenfalls die nachträgliche Beitragserhebung sowie eine Vertragsstrafe. Auch wenn die Haftpflichtschäden reguliert werden, können Versicherer bei Kasko-Schäden leistungsfrei bleiben, wenn gefahrerhöhende Umstände nicht bei Antragstellung benannt wurden. Im umgekehrten Fall kann der Versicherungsschutz ebenfalls verweigert werden, wenn für gewerbliche Zwecke versicherte Fahrzeuge im privaten Rahmen genutzt werden. Einen korrekten Beitrag und damit die gerechte Verteilung von Prämie entsprechend des tatsächlichen Risikos können Sie nur bei ehrlichen Angaben im Versicherungsvergleich berechnen.

Keine Haftung für verkehrsuntüchtige Fahrer

Wer unter Einfluss von Alkohol oder Drogen Auto fährt, muss immer damit rechnen, dass die Kfz-Versicherung Leistungen verweigert. Es gehört zu den Obliegenheiten eines Versicherungsnehmers, das Fahrzeug nur in einem verkehrstüchtigen Zustand zu führen. Bei Alkohol oder Drogen kommen in der Kasko abhängig von Verschulden, Ursächlichkeit und Vertrag Leistungskürzungen bis hin zur vollständigen Ablehnung in Betracht. Die Haftpflicht wird unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verursachte Schäden regulieren, weil sie dazu verpflichtet ist. Ein Rückgriff gegen Versicherte kommt unter den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen in Betracht und ist nicht automatisch auf den gesamten Fremdschaden gerichtet. Schon aus Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer sollten Sie also immer darauf achten, dass Sie bei Fahrtantritt verkehrstüchtig sind.

Besondere Bestimmungen

Selbstverständlich haben Sie auch für den verkehrstüchtigen Zustand Ihres Fahrzeuges Sorge zu tragen. Sind die Reifen zu abgenutzt, um bei schlechtem Wetter ausreichend Haftung zu bieten, können Sie ebenso in Regress genommen werden, wie dies bei abgenutzten Bremsen der Fall ist. Für die Kaskoversicherung bedeutet dies, dass Sie mindestens grob fahrlässig handeln, wass bei vielen Versicherungen zur Leistungsablehnung führt. War Ihnen der schlechte Zustand des Fahrzeuges allerdings bewusst, Sie haben ihn billigend in Kauf genommen und trotzdem benutzt, riskieren Sie nicht nur das Leben anderer, sondern auch Ihr eigenes. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, alle von Ihnen gemachten Angaben im Versicherungsantrag, also zum Beispiel das vereinbarte nächtliche Abstellen des Fahrzeuges in einer beschriebenen Garage oder die angegebene Kilometerleistung, auch wirklich einzuhalten. Berechtigte Ausnahmen sind natürlich kein Problem, ändert sich allerdings die Nutzung des Fahrzeuges generell, sollten Sie umgehend den Versicherer informieren.

Zwei geparkte Autos als Symbol für Haftpflichtfragen. (KI-Symbolbild)
KI-generiertes Symbolbild

KFZ Versicherung wechseln

Wenn Sie im Versicherungsvergleich einen Anbieter gefunden haben, der bei gleichen Vorgaben eine günstigere Versicherungsprämie ausweist, können Sie im Anschluss die für Sie optimalen Einstellungen vornehmen. Die Beantragung lässt sich entweder direkt aus dem Vergleich heraus vornehmen oder Sie lassen sich ein Angebot zuschicken, das Sie unterzeichnet wieder an den Versicherer zurücksenden können.

Elektronische Versicherungsbestätigung

Zunächst sollten Sie sicherstellen, dass der neue Versicherer den Vertrag auch zu den gewünschten Konditionen annimmt und die sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), eine Zahlen- und -Buchstabenkombination, die der Zulassungsstelle die notwendigen Informationen auf elektronischem Wege liefert, fristgemäß ausgibt. Bei einem reinen Versichererwechsel erfolgt die Meldung regelmäßig elektronisch; bestätigen Sie dennoch Beginn und Umfang des neuen Schutzes sowie die wirksame Beendigung des alten Vertrags. Handelt es sich um einen Fahrzeugwechsel, lassen Sie sich die eVB entweder per E-Mail oder telefonisch durchgeben, um Ihr neues Fahrzeug zulassen zu können. Für die Zulassung sind neben der eVB die weiteren erforderlichen Unterlagen und Angaben vorzulegen; prüfen Sie die Anforderungen Ihrer Zulassungsstelle.

Kündigung

Im nächsten Schritt können Sie Ihren bisherigen Vertrag form- und fristgerecht kündigen. Prüfen Sie die vereinbarte Kündigungsform; soweit Textform genügt, ist keine Originalunterschrift vorgeschrieben. Selbst wenn die Versicherungsprämie noch einmal vom bisherigen Versicherer abgebucht wird, weil sich die Fristen beim Wechseln überschneiden, erhalten Sie die Beiträge in jedem Fall zurück, wenn die Kündigung wirksam wird.

Versicherungsschutz

Vorläufiger Versicherungsschutz und endgültiger Vertrag sind zu unterscheiden. Lassen Sie sich insbesondere bestätigen, ob eine Kaskodeckung bereits vorläufig eingeschlossen ist. Beginn, Umfang und die Folgen einer nicht rechtzeitig gezahlten Erstprämie richten sich nach Vereinbarung und VVG; weder Policenversand noch Lastschriftmandat garantieren für sich allein vollen Schutz.

Hinweis: Legen Sie die internationale Versicherungsbestätigung (grüne Karte), die Service-Karte oder einen Zettel mit der neuen Versicherungsnummer sowie der Schaden-Service-Nummer gleich in Ihr Fahrzeug.

Fazit: Vergleichen lohnt sich

Die Kfz-Versicherung ist der Versicherungsvertrag, der mit Abstand am häufigsten gewechselt wird. Nicht zuletzt die enormen Preisunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern und die Möglichkeit, die aktuellen Konditionen detailliert und übersichtlich vergleichen zu können, verstärken diese Entwicklung noch. Ein Autoversicherungsvergleich sollte aber immer die vertraglichen Regelungen der einzelnen Anbieter genau durchleuchten, so dass Sie keinen Nachteil durch den Wechsel hinnehmen müssen. Die wichtigen Punkte, wie zum Beispiel der Verzicht auf die Einrede wegen grober Fahrlässigkeit, sollten akribisch abgearbeitet und verglichen werden. Selbstverständlich spielt auch eine große Rolle, ob Sie mit dem Angebot von Direktversicherern, die eben nicht mit einem Außendienst und damit einer Betreuung vor Ort arbeiten, zufrieden sind. Unter dem Strich müssen die Vorteile überwiegen, wenn Sie sich zu einem Wechsel der Kfz-Versicherung entschließen. Legen Sie nämlich großen Wert auf die Zusammenarbeit mit dem Versicherungsvertreter Ihres Vertrauens, dann sollten Sie dies beibehalten, auch wenn Sie letztendlich höhere Beiträge für die Verträge bezahlen. Allerdings können Sie in diesem Fall ein Vergleichsangebot auch dazu nutzen, dass der aktuelle Kfz-Versicherer Ihnen vielleicht einen außerordentlichen Rabatt einräumt, wenn Sie keine Schäden verursacht haben. Ein Vergleich lohnt sich also in jedem Fall.

Vertiefung und aktuelle Einordnung

Wer zahlt bei welchem Schaden

Beschädigen Sie beim Einparken ein anderes Auto, übernimmt Ihre Kfz-Haftpflicht die berechtigten Ansprüche der geschädigten Person. Verursacht Hagel Dellen an Ihrem eigenen Wagen, zahlt dagegen die Teilkasko oder Vollkasko, sofern Ihr Vertrag Hagelschäden einschließt. Entscheidend sind zwei Fragen: Wer hat den Schaden, und welche Versicherung zahlt?

Die Haftpflicht schützt andere

Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht zahlt, wenn Sie mit Ihrem versicherten Fahrzeug andere Menschen verletzen, fremde Sachen beschädigen oder einen reinen Vermögensschaden verursachen. Sie prüft auch, ob die Forderung berechtigt ist, und wehrt unbegründete Ansprüche ab.

Nach einem selbst verursachten Unfall übernimmt sie grundsätzlich nicht die Reparatur Ihres eigenen Autos. Verletzt sich die fahrende Person, hat sie in der Regel ebenfalls keinen Anspruch gegen die eigene Kfz-Haftpflicht. Mitfahrende können dagegen Ansprüche haben. Die Verbraucherzentrale erläutert den Schutz der Kfz-Haftpflicht.

Die Teilkasko deckt bestimmte Schäden

Die Teilkasko zahlt für Schäden am eigenen Fahrzeug, wenn der Vertrag diese Schäden abdeckt. Dazu gehören je nach Vertrag etwa Diebstahl, Brand, Glasbruch sowie Schäden durch Sturm und Hagel. Sie zahlt nicht für einen selbst verursachten Zusammenstoß mit einem anderen Auto, einer Mauer oder einem Pfosten.

Welche Schäden versichert sind, welche Selbstbeteiligung Sie tragen und wie der Versicherer entschädigt, steht in den Vertragsbedingungen. Ein Teilkaskoschaden führt nicht zu einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse.

Die Vollkasko ergänzt den Schutz

Die Vollkasko umfasst üblicherweise auch die Leistungen der Teilkasko. Zusätzlich zahlt sie in der Regel für Schäden an Ihrem eigenen Auto nach einem selbst verursachten Unfall und für Schäden durch Vandalismus.

Trotz Vollkasko bleiben die vereinbarte Selbstbeteiligung, Ausschlüsse und Entschädigungsgrenzen maßgeblich. Sie ersetzt daher nicht sämtliche Kosten rund um das Auto. Die Musterbedingungen des GDV bieten eine Orientierung; verbindlich ist Ihre konkrete Police.

Ein Unfall kann mehrere Versicherungsbausteine betreffen: Die Haftpflicht reguliert den Schaden am fremden Auto, während die Vollkasko den Schaden an Ihrem eigenen Wagen übernehmen kann.

Kfz-Haftpflicht und Deckungssumme

Für einen normalen privaten Pkw ist die Kfz-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie zahlt Schäden, die Sie anderen mit dem Fahrzeug zufügen, und prüft, ob Forderungen gegen Sie berechtigt sind. Teilkasko und Vollkasko schützen dagegen Ihr eigenes Fahrzeug und sind grundsätzlich freiwillig.

Das Pflichtversicherungsgesetz schreibt je Schadensfall mindestens folgende Versicherungssummen vor: 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,3 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden. Reine Vermögensschäden sind finanzielle Nachteile ohne Personen- oder Sachschaden, etwa ein Verdienstausfall infolge einer unberechtigten Sperrung.

Mindestschutz und Empfehlung

Die gesetzlichen Mindestbeträge legen nur fest, welche Untergrenze der Versicherer anbieten muss. Sie reichen bei schweren Unfällen mit mehreren Verletzten oder hohen Folgekosten unter Umständen nicht aus. Übersteigen berechtigte Forderungen die vereinbarte Deckungssumme, haften Sie für den Rest mit Ihrem eigenen Vermögen.

Die Verbraucherzentralen empfehlen deshalb eine Haftpflichtdeckung von möglichst 100 Millionen Euro. Diese Summe ist keine gesetzliche Vorgabe. Prüfen Sie beim Tarifvergleich dennoch die vereinbarte Deckungssumme und nicht allein den Beitrag.

Bei einem geleasten oder finanzierten Fahrzeug kann der Leasing- oder Kreditvertrag zusätzlich eine Kaskoversicherung verlangen. Welche Kaskoart und welche Bedingungen gelten, steht im jeweiligen Vertrag.

So wird der Kfz-Beitrag berechnet

Einen festen Preis für eine Kfz-Versicherung gibt es nicht. Versicherer berechnen den Beitrag aus Ihren Angaben und dem gewählten Schutz. Für einen aussagekräftigen Vergleich brauchen Sie mindestens Daten zum Fahrzeug, zur Nutzung, zum Fahrerkreis, zum Schadenverlauf und zum Versicherungsumfang. Auch ein unfallfreies Jahr senkt den Gesamtbeitrag nicht automatisch.

Schadenfreiheitsklasse und Rückstufung

Die Schadenfreiheitsklasse gibt an, wie viele Jahre die Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung ohne regulierten Schaden gelaufen ist. Nach einem regulierten Schaden kann der Versicherer den Vertrag zurückstufen. Wie stark der Beitrag dadurch steigt, richtet sich nach dem Tarif und dem betroffenen Versicherungsbaustein. In der Teilkasko gibt es keine Schadenfreiheitsklasse.

Ein Rabattschutz verhindert eine Rückstufung meist nur beim bisherigen Versicherer. Bei einem Wechsel berücksichtigt der neue Versicherer den tatsächlichen Schadenverlauf und seine eigenen Rückstufungsregeln. Fragen Sie deshalb vor dem Wechsel, welche Schadenfreiheitsklasse der neue Vertrag erhält.

Typklasse und Regionalklasse

Die Typklasse zeigt, wie viele Schäden und Kosten bei einem Fahrzeugmodell anfallen. Sie wird getrennt für Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko geführt. Die Regionalklasse bewertet die Schadenbilanz im Zulassungsbezirk Ihres Wohnorts; auch hier fließen je nach Versicherungsart unterschiedliche Schäden ein.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlichte am 30. September 2026 Typklassen auf Basis der Schäden aus den Jahren 2023 bis 2025. Die Einstufungen dienen Versicherern als Orientierung und sind nicht verbindlich. Eine günstigere Typ- oder Regionalklasse führt daher nicht zwingend zu einem niedrigeren Gesamtbeitrag. Fahrleistung, Fahrerkreis, Schadenverlauf und weitere Tarifmerkmale bleiben Teil der Berechnung.

Auch die Kosten für Schadenregulierung beeinflussen die Beiträge. Der GDV schätzte im Oktober 2026 die Versicherungsleistungen für das Gesamtjahr auf rund 35 Milliarden Euro. Diese Angaben zu Reparaturkosten und Versicherungsleistungen sind Hochrechnungen des Verbands, keine abgeschlossenen Jahresergebnisse. Sie erklären zudem keinen einzelnen Versicherungsbeitrag.

Warum ein unfallfreies Jahr nicht genügt

Ein schadenfreies Jahr verbessert bei vielen Verträgen die Schadenfreiheitsklasse. Gleichzeitig können sich Typ- oder Regionalklasse, Fahrleistung oder Fahrerkreis ändern. Steigende Reparatur- und Schadenkosten fließen ebenfalls in die Kalkulation ein. Deshalb kann Ihr Beitrag trotz besserer Schadenfreiheitsklasse gleich bleiben oder steigen.

Das sollten Sie mitnehmen

  • Typ- und Regionalklassen beschreiben Schadenbilanzen, legen den Beitrag aber nicht allein fest.
  • Ein regulierter Schaden kann die Schadenfreiheitsklasse in Haftpflicht und Vollkasko verschlechtern.
  • Vergleichen Sie Angebote nur mit gleichen Angaben, Selbstbeteiligungen und Deckungssummen.

Häufige Fragen

Warum steigt mein Beitrag ohne Unfall?
Andere Tarifmerkmale oder höhere Schadenkosten können eine bessere Schadenfreiheitsklasse ausgleichen.

Welche Angaben brauche ich für einen Preisvergleich?
Sie benötigen Fahrzeugdaten, Nutzung, Fahrerkreis, Schadenverlauf und den gewünschten Versicherungsschutz.

Welche Kasko zum Auto passt

Entscheidend ist, welchen Schaden Sie aus eigenen Rücklagen bezahlen könnten und wie stark Sie im Alltag auf Ihr Auto angewiesen sind. Wenn Sie eine größere Reparatur oder ein Ersatzfahrzeug nicht selbst bezahlen können, sollten Sie den Kaskoschutz sorgfältig wählen. Eine feste Altersgrenze, ab der Vollkasko durch Teilkasko ersetzt werden sollte, gibt es nicht.

Vollkasko passt vor allem zu teuren Neuwagen sowie zu kreditfinanzierten oder geleasten Fahrzeugen. Sie deckt zusätzlich zu den Leistungen der Teilkasko auch Schäden am eigenen Auto ab, die Sie selbst verursacht haben, sowie Vandalismusschäden. Bei älteren Autos reicht Teilkasko häufig aus. Entscheidend sind dann der aktuelle Fahrzeugwert, Ihre Rücklagen und die Folgen eines längeren Ausfalls. Die Verbraucherzentralen empfehlen Vollkasko insbesondere für teure Neuwagen und für kreditfinanzierte oder geleaste Fahrzeuge.

Bei einem Leasingfahrzeug sollten Sie auch auf eine GAP-Deckung achten. Nach einem Totalschaden oder Diebstahl zahlt die Kaskoversicherung meist den Wiederbeschaffungswert. Reicht dieser Betrag nicht für die noch offene Forderung des Leasinggebers, schließt die GAP-Deckung diese Lücke. Eine Neu- oder Kaufpreisentschädigung ersetzt diesen Schutz nicht automatisch. Maßgeblich sind die Bedingungen des Leasing- und Versicherungsvertrags. Der Bund der Versicherten nennt GAP-Schutz für Leasingfahrzeuge als sinnvolle Absicherung.

Vertragsdetails gezielt prüfen

Vergleichen Sie die konkreten Leistungen, nicht allein die Bezeichnungen „Teil-“ und „Vollkasko“. Prüfen Sie, wie lange der Versicherer bei Totalschaden oder Diebstahl den Neu- oder Kaufpreis erstattet. Lesen Sie auch nach, ob Sonderausstattung wie ein fest eingebautes Navigationsgerät oder Assistenzsysteme mitversichert ist.

Achten Sie außerdem darauf, welche Tierbissschäden gedeckt sind. Manche Tarife zahlen nur bei Marderbissen, andere bei Schäden durch alle Tiere. Prüfen Sie, ob Folgeschäden mitversichert sind. Ein durchgebissenes Kabel kann weitere Bauteile beschädigen. Achten Sie auch auf mögliche Entschädigungsgrenzen.

Bei Elektroautos sollten Akku, Überspannung, Bedienfehler und Entsorgung ausdrücklich geregelt sein. Prüfen Sie zudem den Schutz bei grober Fahrlässigkeit. Nach § 81 Versicherungsvertragsgesetz darf der Versicherer die Leistung bei grob fahrlässig verursachten Schäden entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Ein Verzicht auf diese Kürzung verbessert den Schutz, enthält aber häufig Ausnahmen, etwa bei Alkohol am Steuer oder Diebstahl durch grob fahrlässiges Verhalten.

Beitrag senken und Risiken abwägen

Ein niedrigerer Kfz-Versicherungsbeitrag verschiebt Kosten oder schränkt Wahlmöglichkeiten ein. Vergleichen Sie deshalb Tarife nur mit denselben Angaben und prüfen Sie neben dem Preis die Selbstbeteiligung und die Vertragsbedingungen.

Selbstbeteiligung passend wählen

Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag häufig. Im Schadenfall zahlen Sie dafür einen größeren Teil der Reparaturkosten selbst. Die Finanztip-Merkmalstudie 2026 ermittelte bei zehn Beispielkunden im Durchschnitt niedrigere Gesamtbeiträge: In der Teilkasko lag der Beitrag mit 150 Euro Selbstbeteiligung gegenüber keiner Selbstbeteiligung um 15 Prozent niedriger. In der Vollkasko lag er mit 300 statt 150 Euro Selbstbeteiligung um 9 Prozent niedriger. Diese Ergebnisse gelten für die untersuchten Beispieltarife und sind keine Sparzusage für Ihren Vertrag (Finanztip).

Ein Rechenbeispiel zeigt den Zielkonflikt: Sparen Sie 40 Euro im Jahr und steigt Ihr möglicher Eigenanteil um 200 Euro, haben Sie diesen Mehrbetrag nach fünf Jahren rechnerisch eingespart. Tritt der Schaden früher ein, müssen Sie die zusätzlichen 200 Euro dennoch sofort bezahlen können.

Angaben und Tarifmerkmale prüfen

Die jährliche Fahrleistung, der eingetragene Fahrerkreis und die Zahlungsweise beeinflussen den Preis. Geben Sie die tatsächliche Nutzung Ihres Autos an und melden Sie Änderungen nach den Vertragsvorgaben.

Auch eine Werkstattbindung kann den Beitrag senken. Bei einem Kaskoschaden legt der Versicherer dann eine Partnerwerkstatt für die Reparatur fest. Prüfen Sie vorher, ob deren Standort und die eingeschränkte Auswahl für Sie passen. Die jährliche Zahlungsweise ist ebenfalls häufig günstiger als Raten, setzt aber voraus, dass Sie den gesamten Beitrag auf einmal bezahlen können.

Vergleichen Sie Angebote mit gleichen Angaben und möglichst gleichem Leistungsumfang. Achten Sie besonders auf Selbstbeteiligung, Werkstattbindung und Deckung. Fragen Sie auch Ihren bisherigen Versicherer nach einem günstigeren Tarif mit vergleichbaren Leistungen.

Telematik gegen Fahrdaten

Telematik-Tarife erfassen Fahrdaten und bewerten daraus das Fahrverhalten. Je nach Vertrag erhalten Sie dafür einen Beitragsvorteil. Prüfen Sie vor dem Abschluss, welche Daten der Versicherer erhebt, wie er die Fahrten bewertet und ob ein ungünstiger Wert den Beitrag beeinflusst.

Eine europäische Studie zu hypothetischen Angeboten zeigte, dass transparente Informationen die Bereitschaft zum Abschluss erhöhten. Sie belegt weder eine bestimmte Ersparnis für Versicherte in Deutschland noch weniger Unfälle im Alltag (Studie im Fachjournal Journal of Financial Services Marketing). Entscheiden Sie daher getrennt: Prüfen Sie den möglichen Preisvorteil und klären Sie für sich, ob Sie die Datenfreigabe akzeptieren.

Wechsel und Kündigung richtig planen

Der Kündigungstermin hängt vom Vertragsende und der vereinbarten Frist ab. Der 30. November gilt daher nur bei Verträgen, die am 31. Dezember enden und eine Kündigungsfrist von einem Monat vorsehen. In diesem Fall muss die Kündigung grundsätzlich spätestens am 30. November beim Versicherer eingehen. Endet Ihr Vertrag zu einem anderen Datum, verschiebt sich auch der Kündigungstermin.

Entscheidend ist, wann der Versicherer die Kündigung erhält, nicht wann Sie das Schreiben absenden. Prüfen Sie Vertragsende und Kündigungsfrist in Ihrer Police. Wählen Sie einen Übermittlungsweg, mit dem Sie den Zugang belegen können, und bewahren Sie den Nachweis auf. Das Verbraucherportal Bayern erläutert die Kündigungsfristen anhand des jeweiligen Vertrags.

Sonderkündigung getrennt prüfen

Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne den Versicherungsschutz entsprechend zu erweitern, besteht unter den Voraussetzungen des § 40 Versicherungsvertragsgesetz ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung beim Versicherer eingehen.

Nach einem Schadenfall dürfen Versicherer und Versicherungsnehmer nach § 92 VVG kündigen. Dafür läuft ebenfalls eine eigene Frist: Die Kündigung muss innerhalb eines Monats erfolgen, nachdem die Verhandlungen über die Entschädigung abgeschlossen sind oder der Versicherer geleistet hat. Lesen Sie die Mitteilung des Versicherers genau, denn Anlass, Fristbeginn und Voraussetzungen unterscheiden sich.

Prüfen Sie außerdem im Vertrag und in den geltenden gesetzlichen Regeln, welche Form und welcher Übermittlungsweg für Ihre Kündigung zulässig sind. Eine pauschale Vorgabe wie Einschreiben, Fax oder handschriftliche Unterschrift gilt nicht für jeden Vertrag.

Rabattschutz und Anschluss klären

Fragen Sie vor dem Wechsel den neuen Versicherer, welche Schadenfreiheitsklasse er übernimmt. Der Rabattschutz ist eine Tarifleistung des bisherigen Versicherers. Er verhindert dort nach einem Schaden oft eine Rückstufung, wird aber beim Wechsel in der Regel nicht übertragen. Der neue Versicherer berücksichtigt die Schadenfreiheitsklasse, die der bisherige Versicherer bestätigt. Auch besondere Einstufungen können beim neuen Vertrag anders ausfallen.

Bleibt Ihr Fahrzeug zugelassen und nutzen Sie es weiter, muss der Haftpflichtschutz ohne Unterbrechung bestehen. Sichern Sie daher den Beginn des neuen Vertrags, bevor Sie den bisherigen Vertrag beenden. Die Versicherungspflicht folgt aus § 1 Pflichtversicherungsgesetz.

Nach einem Schaden richtig handeln

Sichern Sie nach einem Unfall zuerst Menschen und Unfallstelle. Rufen Sie bei Verletzten oder akuter Gefahr den Rettungsdienst unter 112. Melden Sie den Schaden danach möglichst bald Ihrem Versicherer – auch wenn noch offen ist, welche Versicherung zuständig ist.

Fristen im Vertrag prüfen

Nach § 30 Versicherungsvertragsgesetz müssen Sie einen Schaden grundsätzlich unverzüglich melden, also ohne vermeidbare Verzögerung. Die GDV-Musterbedingungen für die Kfz-Versicherung sehen häufig eine Meldung innerhalb einer Woche vor. Bei Diebstahl verlangen sie eine unverzügliche Anzeige in Textform.

GDV-Musterbedingungen sind jedoch nur Vorlagen. Entscheidend sind die Fristen, Meldewege und Pflichten in Ihrem abgeschlossenen Vertrag.

Angaben festhalten und Schaden begrenzen

Schildern Sie den Hergang vollständig und wahrheitsgemäß. Notieren Sie Zeitpunkt und Ort, sichern Sie Fotos sowie Kontaktdaten von Beteiligten und Zeugen und bewahren Sie Belege auf. Spekulieren Sie nicht über Umstände, die Sie nicht kennen. Fehlende Angaben reichen Sie nach, sobald sie vorliegen.

Sie müssen bei der Aufklärung mitwirken. Der Versicherer darf die Informationen verlangen, die er zur Prüfung des Vorfalls und der Schadenhöhe braucht. Diese Pflichten ergeben sich aus §§ 31 und 82 Versicherungsvertragsgesetz. Begrenzen Sie den Schaden, soweit das ohne eigene Gefährdung möglich ist. Sichern Sie etwa ein beschädigtes Fahrzeug gegen weitere Schäden und folgen Sie Weisungen des Versicherers, sobald diese vorliegen.

Vor Reparatur oder Verwertung nachfragen

Bei einem Kaskoschaden prüfen Sie vor Reparatur oder Verwertung die Versicherungsbedingungen und holen Sie, soweit es die Situation erlaubt, Weisungen des Versicherers ein. Der Vertrag kann vorsehen, dass der Versicherer das Fahrzeug oder beschädigte Teile zuerst besichtigt. Bewahren Sie beschädigte Teile, Rechnungen und andere Nachweise auf, bis geklärt ist, was der Versicherer benötigt.

Bei Streit über einen eigenen vertraglichen Anspruch ist die Versicherungsombudsfrau eine kostenfreie Anlaufstelle. Voraussetzung ist unter anderem, dass Ihr Versicherer am Verfahren teilnimmt und der Fall in ihren Zuständigkeitsbereich fällt.

Das Wichtigste nach dem Schaden

Melden Sie den Schaden fristgerecht nach Ihrem Vertrag, machen Sie vollständige Angaben und sichern Sie Nachweise. Bei Kaskoschäden stimmen Sie Reparatur oder Verwertung möglichst vorher mit dem Versicherer ab.

Häufige Frage

Was gilt bei einer verspäteten Meldung?
Melden Sie den Schaden sofort nach, wenn eine Frist bereits verstrichen ist. Welche Folgen eine Verspätung hat, hängt von der verletzten Pflicht, dem Vertrag und Ihrem Verschulden ab. § 28 Versicherungsvertragsgesetz regelt die Folgen, wenn Sie eine Vertragspflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen.

Kaskoschutz und Deckung wählen

Die Kfz-Haftpflicht ersetzt berechtigte Schäden, die Sie anderen zufügen. Teilkasko und Vollkasko decken Schäden am eigenen Fahrzeug nur bei den Ereignissen ab, die Ihr Vertrag nennt. Prüfen Sie daher zuerst, welche Schäden Sie selbst bezahlen könnten und wie sehr Sie im Alltag auf das Auto angewiesen sind. Wählen Sie danach Kaskoschutz, Selbstbeteiligung und Tarifmerkmale nach Ihrer finanziellen Tragfähigkeit und Ihrer tatsächlichen Nutzung.

Die gesetzliche Mindestdeckung erfüllt die Pflicht zum Versicherungsschutz, legt aber keine sinnvolle persönliche Absicherung fest. Die Verbraucherzentralen empfehlen für die Haftpflicht eine Deckungssumme von möglichst 100 Millionen Euro.

Prüfen Sie vor einem Versichererwechsel den Kündigungstermin und klären Sie, welche Schadenfreiheitsklasse der neue Versicherer übernimmt. Achten Sie darauf, dass der neue Haftpflichtschutz beginnt, bevor der bisherige Vertrag endet.

Häufige Fragen zur Kfz-Versicherung

Ist Vollkasko vorgeschrieben?

Für private Pkw ist gesetzlich nur die Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Leasing- oder Finanzierungsverträge können zusätzlich eine Kaskoversicherung, häufig Vollkasko, verlangen. Prüfen Sie die Vorgaben in Ihrem Vertrag.

Zahlt die Haftpflicht mein Auto?

Wenn Sie einen Unfall selbst verursachen, zahlt Ihre Kfz-Haftpflicht den Schaden der anderen Beteiligten. Schäden an Ihrem eigenen Auto übernimmt sie nicht. Dafür ist bei versicherten Unfällen die Vollkasko zuständig.

Steigt mein Beitrag nach einem Hagelschaden?

Hagelschäden am eigenen Auto sind in der Regel über die Teilkasko versichert. In der Teilkasko gibt es keine Schadenfreiheitsklasse. Ein Hagelschaden führt daher nicht zur Rückstufung wie ein Schaden in Haftpflicht oder Vollkasko. Die vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen Sie dennoch selbst; weitere Regelungen ergeben sich aus Ihrem Tarif.

Warum steigt mein Beitrag trotz unfallfreien Fahrens?

Der Schadenverlauf beeinflusst Ihren Beitrag, bestimmt ihn aber nicht allein. Versicherer passen auch Typ- und Regionalklassen an. Steigende Reparatur-, Ersatzteil- und Werkstattkosten können ebenfalls zu höheren Beiträgen führen. Der GDV zu Typklassen

Muss ich am 30. November kündigen?

Der 30. November gilt nur, wenn Ihr Vertrag am 31. Dezember endet und eine Kündigungsfrist von einem Monat vorsieht. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung beim Versicherer. Endet Ihr Vertrag zu einem anderen Datum, richtet sich der Kündigungstermin nach diesem Vertragsende und der vereinbarten Frist. Informationen zu Fristen und Wechsel

Bleibt der Rabattschutz beim Wechsel?

Nein. Rabattschutz gilt nur nach den Bedingungen Ihres bisherigen Versicherers und wird beim Wechsel nicht automatisch übernommen. Lassen Sie sich vor dem Wechsel bestätigen, welche Schadenfreiheitsklasse der neue Versicherer zugrunde legt.

Lohnt sich eine höhere Selbstbeteiligung?

Eine höhere Selbstbeteiligung senkt häufig den Versicherungsbeitrag. Dafür tragen Sie nach einem versicherten Schaden einen größeren Anteil selbst. Wählen Sie nur einen Betrag, den Sie im Schadenfall ohne Schwierigkeiten bezahlen können. Hinweise zur Selbstbeteiligung

Erstattet Vollkasko alle Kosten?

Vollkasko zahlt nur Schäden, die Ihr Vertrag versichert. Selbstbeteiligung, Ausschlüsse und Entschädigungsgrenzen können die Leistung mindern oder ausschließen. Maßgeblich sind Ihre Versicherungsbedingungen und der Versicherungsschein; die GDV-Musterbedingungen dienen Versicherern lediglich als Vorlage.

Kernaussagen

  • Trennen Sie Haftpflicht und Kasko: Die Kfz-Haftpflicht ersetzt berechtigte Schäden anderer; Teilkasko und Vollkasko decken Schäden am eigenen Fahrzeug nur im vereinbarten Umfang.
  • Prüfen Sie die Deckungssumme: Die gesetzliche Mindestdeckung ist keine Empfehlung für ausreichenden Schutz. Die Verbraucherzentralen empfehlen möglichst 100 Millionen Euro Haftpflichtdeckung.
  • Wählen Sie den Kaskoschutz nach Fahrzeugwert und Rücklagen: Entscheidend ist, ob Sie Reparatur oder Ersatz selbst bezahlen könnten. Prüfen Sie außerdem Selbstbeteiligung, Ausschlüsse und Entschädigungsgrenzen im Vertrag.
  • Vergleichen Sie Tarife mit gleichen Angaben und Leistungen: Beitrag und Schadenfreiheitsklasse hängen von mehreren Faktoren ab; ein unfallfreies Jahr garantiert keinen niedrigeren Preis.
  • Planen Sie einen Wechsel ohne Versicherungslücke: Prüfen Sie Vertragsende und Kündigungsfrist, lassen Sie die übertragbare Schadenfreiheitsklasse bestätigen und sichern Sie den Beginn des neuen Haftpflichtschutzes.

FAQ

Ist Vollkasko gesetzlich vorgeschrieben?

Für gewöhnliche private Pkw ist nur die Kfz-Haftpflicht vorgeschrieben. Bei Leasing oder Finanzierung kann der Vertrag zusätzliche Kaskovorgaben enthalten.

Zahlt meine Haftpflicht die Reparatur meines eigenen Autos?

Nein, wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben. Für Schäden am eigenen Auto kommt eine passende Kaskoversicherung infrage, bei selbst verursachten Unfällen insbesondere die Vollkasko.

Werde ich nach einem Hagelschaden zurückgestuft?

In der Teilkasko gibt es keine Schadenfreiheitsklasse wie in Haftpflicht und Vollkasko. Prüfen Sie trotzdem die Vertragsbedingungen, denn sie legen fest, welche Hagelschäden und Folgekosten versichert sind.

Warum steigt mein Beitrag, obwohl ich unfallfrei gefahren bin?

Die Schadenfreiheitsklasse ist nur ein Einflussfaktor. Auch Änderungen bei Typklasse, Regionalklasse und den allgemeinen Kosten der Schadenregulierung können den Beitrag verändern.

Muss ich immer bis zum 30. November kündigen?

Nein. Der 30. November ist nur bei einem Vertrag mit Jahresende und einmonatiger Kündigungsfrist der übliche Zugangstermin. Prüfen Sie das Vertragsende und die Kündigungsfrist; entscheidend ist, dass die Kündigung rechtzeitig beim Versicherer eingeht.

Bleibt mein Rabattschutz beim Versichererwechsel erhalten?

Nicht automatisch. Lassen Sie sich vor dem Wechsel bestätigen, welche Schadenfreiheitsklasse der neue Versicherer übernimmt und wie ein regulierter Schaden berücksichtigt wird.

Lohnt sich eine höhere Selbstbeteiligung?

Sie senkt häufig den Beitrag, erhöht aber Ihren Eigenanteil im Schadenfall. Wählen Sie sie nur, wenn Sie den zusätzlichen Betrag aus eigenen Mitteln tragen können.

Was sollte ich nach einem Schaden tun?

Melden Sie den Schaden fristgerecht und machen Sie wahrheitsgemäße Angaben. Die konkrete Police bestimmt die Fristen und Pflichten; unverbindliche Musterbedingungen sehen häufig eine Meldung innerhalb einer Woche vor, bei Diebstahl eine unverzügliche Meldung.