Wenn Sie ein Auto für begleitetes Fahren ab 17 (BF17) nutzen, klären Sie getrennt, ob die Fahrt gesetzlich erlaubt ist und ob der Versicherungsvertrag den jungen Fahrer einschließt. Melden Sie ihn vor der ersten Fahrt beim Versicherer des Autos an und lassen Sie sich schriftlich bestätigen, ab wann und unter welchen Bedingungen Versicherungsschutz besteht.

Einen einheitlichen BF17-Beitrag oder einen gesetzlichen Rabatt gibt es nicht. Ob sich der Beitrag ändert, richtet sich nach Tarif und Vertrag. Ein beworbener Vorteil gilt nur, wenn die Tarifbedingungen erfüllt sind.

Voraussetzungen für BF17

BF17 gilt für die Fahrerlaubnisklassen B und BE. Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung darf man ab 17 fahren, wenn eine in der Prüfungsbescheinigung eingetragene Begleitperson mitfährt. Die genauen Anforderungen stehen in § 48a der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Zum Zeitpunkt der Fahrt darf sie höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister haben. Die Auflage gilt nur für namentlich eingetragene Personen. Eine andere erwachsene Person genügt nicht.

Auch für die Begleitperson gelten Grenzen beim Konsum von Alkohol und berauschenden Mitteln. Sie darf nicht begleiten, wenn sie mindestens 0,5 Promille Blutalkohol oder 0,25 Milligramm Alkohol je Liter Atemluft hat. Die FeV nennt außerdem einen THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum sowie weitere berauschende Mittel; für bestimmte Arzneimittel gilt eine gesetzliche Ausnahme.

Bis zum 18. Geburtstag muss die Prüfungsbescheinigung bei der Fahrt vorliegen und die Begleitperson mitfahren. Die Bescheinigung gilt längstens bis drei Monate nach dem 18. Geburtstag. Der Fahrer bleibt für das Auto verantwortlich. Die Begleitperson gibt Rat und Hinweise, ersetzt aber weder die Fahrschule noch den Fahrer.

Familie beim Beladen eines geparkten Autos. (KI-Symbolbild)
KI-generiertes Symbolbild

BF17-Fahrer beim Versicherer melden

Nennen Sie dem Versicherer das Kennzeichen des Autos. Geben Sie auch den geplanten Beginn der Fahrten und den BF17-Fahrer an. Fragen Sie, ob der Vertrag angepasst werden muss und ob die Mitversicherung ab dem gewünschten Tag gilt. Lassen Sie die Antwort schriftlich bestätigen, etwa als Vertragsänderung oder Nachricht des Versicherers.

Fragen Sie dabei, für welches Auto die Bestätigung gilt. Wenn der Jugendliche regelmäßig mehrere Familienautos fährt, fragen Sie für jede Police einzeln nach. Eine bestätigte Mitversicherung bei einem Auto belegt nicht automatisch, dass auch andere Fahrzeuge erfasst sind.

Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Das Pflichtversicherungsgesetz schreibt jedoch weder einen bestimmten BF17-Beitrag noch einen einheitlichen Meldeschritt für alle Tarife vor. Fahrerkreis, Beitrag und Vertragsbedingungen richten sich nach dem konkreten Vertrag. Fragen Sie auch, was passiert, wenn der junge Fahrer fährt, obwohl er noch nicht zum vereinbarten Fahrerkreis gehört.

BF17-Beitrag und Tarifbedingungen prüfen

Versicherer behandeln BF17 unterschiedlich. Die Versicherungskammer Bayern beschreibt für ihren Tarif eine beitragsfreie Mitversicherung während der BF17-Zeit. Die Allianz nennt dagegen eine mögliche Beitragserhöhung durch die Anpassung des Fahrerkreises. Solche Angaben beziehen sich auf die jeweiligen Produkte und sind keine allgemeine Regel für andere Versicherer.

Fragen Sie nach dem Beitrag für die BF17-Zeit und lassen Sie sich erklären, wie der Versicherer den Fahrer ab dem 18. Geburtstag einstuft. Prüfen Sie außerdem, ob ein BF17-Vorteil an Bedingungen geknüpft ist, etwa an den Nachweis der bestandenen Prüfung oder an die Einhaltung der Begleitauflage. Ein möglicher Vorteil im späteren eigenen Vertrag senkt nicht automatisch den Beitrag für die Familienversicherung.

Ein Bericht des Bundesverkehrsministeriums verweist auf eine Auswertung der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen. Danach lag die Unfallrate von BF17-Teilnehmenden in den ersten zwei Jahren des selbstständigen Fahrens um rund 20 Prozent niedriger. Es sagt nicht voraus, ob ein bestimmter Versicherer einen Rabatt gewährt oder wie hoch dieser ausfällt.

Folgen einer nicht gemeldeten Fahrt

Wenn Sie unsicher sind, ob der Vertrag den BF17-Fahrer erfasst, fragen Sie den Versicherer vor der Fahrt. Bei fehlender Meldung entfällt nicht automatisch jeder Versicherungsschutz. Die Haftpflichtversicherung schützt Geschädigte. Daneben zählen Ihre Pflichten aus dem Vertrag und mögliche Folgen für den Beitrag.

Das Versicherungsvertragsgesetz und die Kfz-Pflichtversicherungsverordnung enthalten Regeln zu Gefahrerhöhungen und vereinbarten Pflichten. Welche Regeln im Einzelfall gelten, hängt von den Umständen und den Vertragsbedingungen ab. Lassen Sie sich deshalb konkret erklären, ob der Versicherer den Beitrag neu berechnet, welche vertraglichen Pflichten gelten und welche Folgen eine nicht vereinbarte Fahrernutzung nach einem Schaden hat.

Autoschlüssel vor einem geparkten Fahrzeug. (KI-Symbolbild)
KI-generiertes Symbolbild

Check vor der ersten BF17-Fahrt

  • Prüfen Sie, ob die Prüfungsbescheinigung gültig ist und die Begleitperson darin steht.
  • Fragen Sie den Versicherer des genutzten Autos, ob der BF17-Fahrer im Fahrerkreis erfasst ist.
  • Lassen Sie Beginn, Beitrag und Bedingungen schriftlich bestätigen.
  • Klären Sie, wie die Einstufung ab dem 18. Geburtstag aussieht. Bei mehreren Autos fragen Sie zu jeder Police einzeln nach.